Vorteile und Kosten der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Häufig gestellte Fragen zur  Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz:

Übernehmen Krankenkassen die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz?

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich berechtigt, nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH, Ziffer 19) abzurechnen. Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden von einigen privaten Krankenzusatzversicherungen übernommen. Es lohnt sich oftmals eine Heilpraktiker (Psychotherapie) Zusatzversicherung im Vorfeld einer Therapie abzuschließen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in der Regel nicht.

 

Bitte klären Sie im Vorfeld ab, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie für Sie und/oder Ihr Kind übernimmt bzw. nach meiner Rechnungsstellung zurückerstattet. Unabhängig von der Kostenübernahme Ihrer Krankenversicherung zahlen Sie immer die anfallenden Honorarkosten direkt an mich und tragen das Risiko der Rückerstattung.

Was sind die Vorteile von privatfinanzierter Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gegenüber Therapien, die von gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden?

  • Sie können für sich und/oder Ihr Kind den Therapeuten und die Therapiemethoden selber aussuchen.
  • Sie bestimmen Häufigkeit und die Therapiedauer. Da ich nicht an kassenärztliche Vorschriften wie an die Methoden, Berichterstattungen und Dauer gebunden bin, bestimmen Sie die Häufigkeit und Therapiedauer.
  • Die Behandlung wird nicht aktenkundig.
  • Sie haben keine lange Wartezeit.
  • Sie können bei mir Unterstützung finden, auch wenn Sie oder ihr Kind sich in einer Sperrfrist befinden wegen einer bereits abgeschlossenen Therapie oder eines Therapieabbruchs.


 

Anja Schade

 Heilpraktikerin für Psychotherapie und Coach

 

E-Mail Anja.Schade@me.com    
Telefon +49 172 4568076    

Adresse

 

Hinterm Graben 37

21029 Hamburg-Bergedorf