Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich berechtigt, nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH, Ziffer 19) abzurechnen. Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden von einigen privaten Krankenzusatzversicherungen übernommen. Es lohnt sich oftmals eine Heilpraktiker (Psychotherapie) Zusatzversicherung im Vorfeld einer Therapie abzuschließen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in der Regel nicht.
Bitte klären Sie im Vorfeld ab, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie für Sie und/oder Ihr Kind übernimmt bzw. nach meiner Rechnungsstellung zurückerstattet. Unabhängig von der Kostenübernahme Ihrer Krankenversicherung zahlen Sie immer die anfallenden Honorarkosten direkt an mich und tragen das Risiko der Rückerstattung.